9. Dezember 2021 von Lars Zimmermann , Georg Benhöfer und Stephen Lorenzen
Änderungen der elektronischen Nachrichten durch die MaKo 2022 – was jetzt wichtig wird
Die Umsetzung von Anpassungen in der Marktkommunikation (MaKo) beschäftigt die Energiewirtschaft seit vielen Jahren. Grund dafür ist nicht nur die Notwendigkeit umfangreicher Anpassungen aufgrund struktureller Änderungen des Marktes, sondern auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Vorgaben zur MaKo seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Nachdem die BNetzA die MaKo 2022 mit dem Beschluss vom 21.12.2020 „BK6 20 160 – Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“ bekannt gegeben hatte, fand vom 30.07.2021 bis 27.08.2021 ein Konsultationsverfahren statt. In diesem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geleiteten Verfahren hatten alle Marktakteure die Möglichkeit, Änderungsvorschläge für die MaKo 2022 zu erarbeiten. Nach Sichtung und Diskussion der Ergebnisse hat die BNetzA nun am 01.10.2021 (Teil 1) und 15.10.2021 (Teil 2) Anpassungen der MaKo 2022 veröffentlicht. Diese umfassen insbesondere drei Bereiche: EDIFACT-Datenformate, den XML-Datenaustausch und die Entscheidungsbaumdiagramme. Was dies im Detail bedeutet, erklären wir euch in unserem Blog-Beitrag.
EDIFACT
Zum 01.04.2022 müssen alle Marktbeteiligten drei neue EDIFACT-Datenformate umsetzen können. Diese sind die ORDCHG 1.0, die PARTIN 1.0 und die UTILTS 1.0.
Die ORDCHG 1.0 steht für „Order Change“ bzw. Bestelländerung, also für einen Sperrauftrag bzw. Entsperrauftrag einer Verbrauchsstelle. Eine Verbrauchsstelle ist in diesem Zusammenhang definiert als zu versorgende Einheit, die räumlich abgeschlossen ist. Das kann bspw. eine Wohnung oder eine Fabrikhalle sein.
Die PARTIN 1.0 steht für „Partner Information“. Sie ist ein Format für die Kommunikationsstammdaten eines Marktpartners, also zum Beispiel Name, Adresse, Steuernummer und vieles mehr. Vor Inkrafttreten der Anpassungen durch die MaKo 2022 zum 01.04.2022 passiert dies folgendermaßen: Die Daten der jeweiligen Marktpartner werden bilateral, beispielsweise zwischen dem Verteilnetzbetreiber (VNB) und dem Lieferanten, abgestimmt.
Die UTILTS 1.0 ist das Format für die Zählzeitdefinitionen beim Smart Metering, um dynamisch und variabel agieren zu können. Hier geht es um die zeitsichere Unterscheidung der Zählweise. Ein Beispiel ist die Zuordnung von Messungen eines Zählers zu unterschiedlichen Tarifen, um den Verbrauch optimieren zu können und so Kosten zu sparen. Dies ist beispielsweise im Kontext von Heizstrom für Hoch-/Niedertarifen (HT/NT) der Fall, die für eine Optimierung der Kosten beim Heizen am Tag und in der Nacht sorgen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Effizienzsteigerungen in der Energiewirtschaft, die in der Zukunft aufgrund der gesteckten Klimaziele der Bundesregierung immer wichtiger werden. Ebenfalls soll hiermit der automatisierte Registerwechsel (Zählerwechsel) möglich gemacht werden.
XML-Datenaustausch
Zum 01.10.2021 wurden in der Energiewirtschaft aufgrund des Redispatches weitere XML-Dokumente eingeführt, um die Kraftwerkseinsatzplanungsprozesse zu optimieren. Diese XML-Dokumente dienen der Kommunikation zum Fahrplanaustausch zwischen Verteilnetzbetreibern, kleineren Anlagenbetreibern und großen Übertragungsnetzbetreibern. Hier werden unter anderem Stammdaten oder die Einsatzplanung der Kraftwerke kommuniziert. Darüber hinaus werden weitere Dokumente eingeführt oder geändert, die beispielsweise die Nichtverfügbarkeit von Anlagen kommunizieren können, um so eine bessere Planung zu gewährleisten.
Entscheidungsbaumdiagramme
Zusätzlich muss das Dokument „Entscheidungsbaumdiagramme und Codelisten 3.0“ betrachtet werden. Dabei handelt es sich um ein 400-seitiges Dokument, das jegliche Anpassungen von Entscheidungsbaumdiagrammen und weiteren Codes – beispielsweise Ablehnungsgründe oder Zustimmungsgründe – zu den EDIFACT-Nachrichten beinhaltet. Gründe für diese Anpassungen sind eine deutlich granularere Darstellung der Codes sowie deren Zentrierung in einem Dokument. Somit kann auf verschiedene Szenarien, die in der Energiewirtschaft systemseitig auftreten, mit den jeweils zur Verfügung stehen Codes – beispielsweise für Ablehnung oder Zustimmung – geantwortet werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Marktteilnehmer im Bereich Energiewirtschaft nun bis zum 01.04.2022 Zeit haben, um all diese Änderungen in ihren Systemen umzusetzen und verbindlich anzuwenden. Anderweitige, davon abweichende Umsetzungstermine sind nicht möglich. Darüber hinaus sind natürlich weiterhin die Anpassungen in der GPKE, WiM, MaBIS und MPES zu berücksichtigen.