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Was für einen erfolgreichen Lehrabschluss dazugehört und wie adesso seinen Beitrag dazu leistet.

Jedes Jahr ist in den Zeitungen zu lesen, dass Lernende keine Lehrstelle finden, weil nicht genügend Unternehmen ausbilden, oder dass Lehrbetriebe verzweifelt nach Lernenden suchen, aber wiederum keine finden. Doch was passiert, wenn sich Lernende und Lehrbetrieb gefunden haben? Die Antwort ist einfach: Die Lehre kann beginnen. In diesem Blogbeitrag geht es jedoch nicht um den Anfang der Lehre, sondern darum, wie Berufsausbildung zu Ende geht.

Wer in der Schweiz eine Lehre als Informatiker:in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) absolvieren möchte, muss laut Bildungsverordnung gegen Ende der beruflichen Grundbildung „eine praktische Arbeit als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 70-90 Stunden“ (Art. 20 der Berufsbildung Informatik) erstellen, bei der „die lernende Person [zeigen muss], dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen“. Dabei werden Resultat der Arbeit, die Dokumentation sowie das Fachgespräch und die Präsentation mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet.

Das klingt nach viel Arbeit und ist es auch. In anderen Worten formuliert, muss die lernende Person innerhalb von zwei Wochen eine Aufgabe lösen (z.B. Erstellung einer Homepage, Erweiterung der Standardapplikation des Unternehmens, Erstellung eines Netzwerkplans für einen Kunden, … die Möglichkeiten sind unbegrenzt) und diese in einem Bericht unter Berücksichtigung konkreter Kriterien dokumentieren. Die gesamte Arbeit wird zu Beginn geplant und mittels einer selbst gewählten Projektmanagementmethode umgesetzt. Hilfe darf eingefordert werden, muss aber detailliert dokumentieren werden. Die Arbeit selbst ist als Einzelarbeit konzipiert.

Die IPA sowie die erbrachte Leistung jeder lernenden Person werden von mindestens zwei Prüfungsexpert:innen bewertet. Und genau hier komme ich ins Spiel.

In der Rolle als Prüfungsexpertin

Seit 2014 bin ich als Prüferin für IT-Berufe an der IHK (Industrie- und Handelskammer) Hochrhein-Bodensee in Konstanz tätig und prüfe in der Regel die Abschlussarbeiten der Fachinformatiker:innen Anwendungsentwicklung. Nachdem ich selbst zwei Ausbildungen geniessen durfte, empfinge ich es als meine Pflicht, diese Chance auch anderen Personen zu ermöglichen.

2019 wurde ich angefragt, ob ich Interesse daran hätte, diese Tätigkeit auch für den Kanton St. Gallen zu übernehmen. Nach meiner positiven Rückmeldung wurde ich von den Chefexperten auf Eignung geprüft. Die Anforderungen als Prüfungsexpertin sind pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten; Neutralität, korrektes und gerechtes Beurteilen sowie mehrere Jahre Erfahrung in der betrieblichen Bildund. Anschliessend wurde ich zur Prüfungsexpertin in der Berufsbildung (PEX) ernannt. In einem eintägigen Basiskurs an der eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung erlernte ich das nötige Grundverständnis über die Bildungsverordnung und die korrekte Durchführung einer Abschlussprüfung in der Schweiz.

Gefüllt mit einem Rucksack voll Wissen und Erfahrung nehme ich mittlerweile im dritten Jahr in Folge Prüfungen als Prüfungsexpertin nebenberuflich ab.

Dies ist jedes Jahr eine zeitintensive Aufgabe zwischen Februar bis etwa Mai, in der:

  • Die Aufgabenstellung der jeweiligen verantwortlichen Fachkraft auf Vollständigkeit geprüft wird und ob diese für die lernende Person erfüllbar ist
  • Ein Validierungsgespräch mit der lernenden Person, sowie der verantwortlichen Fachkraft durchgeführt wird, um alle Fragen vor dem Start der IPA zu klären und Missverständnisse zu vermeiden
  • Mindestens zwei Besuche während der Erstellung der IPA durchgeführt werden, um den Stand der IPA zu prüfen
  • Der Bericht der IPA gelesen und die Bewertung anhand der Kriterien durchgeführt wird
  • Die Prüfungsfragen individuell mit Bezug auf die IPA erstellt werden
  • Die Präsentation bewertet wird
  • Eine Gesamtnote erstellt wird

Diese Aufgabe für mehr als eine lernende Person zu übernehmen, ist für mich nur dank dem Jahresarbeitszeitmodell von adesso möglich. So kann ich in meinem Kalender die Termine während der Arbeitszeit blockieren und die Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt nachholen oder vorarbeiten. Zusätzlich habe ich das Glück, dass ich zwei ganze Arbeitstage für meine Tätigkeit als Prüfungsexpertin als Arbeitszeit abrechnen darf, so dass die Aufgabe nicht komplett in meiner Freizeit zu erledigen ist. Auch wenn ich somit eine zeitliche Unterstützung erhalte, unterliegt meine Tätigkeit weiterhin der Schweigepflicht. Mit Ausnahme der Kenntnis meiner Abwesenheiten ist adesso nicht in den Prüfungsprozess involviert.

So anstrengend der Frühling in dieser Hinsicht jedes Jahr ist, so sehr freue ich mich, dass ich junge Menschen zu ihrem Abschluss begleiten kann und sehe, wie viel sie im Laufe ihrer Lehre lernen konnten.

Ausserdem ist es spannend zu sehen, wie und mit welchen Mitteln die unterschiedlichen Herausforderungen von den verschiedensten Persönlichkeiten gemeistert werden.

Ich liebe diese Tätigkeit, bin dankbar, dass mit adesso hierbei unterstützt und hoffe, dass die Lehre in unserer Gesellschaft weiterhin einen hohen Stellenwert behält.

Zudem danke ich allen Unternehmen, die trotz des hohen Aufwandes, Lernende einstellen und sie bis zu ihrem Abschluss begleiten. Auch adesso bildet den grösseten Standorten der Schweiz, in Bern und Zürich, Lernende aus.

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Bild Bettina Wolko

Autorin Bettina Wolko

Bettina Wolko arbeitet als Senior Software Engineer bei der adesso Schweiz AG am Standort St. Gallen. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Java, agile Softwareentwicklung und E-Commerce im Bereich Digital Experience.

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